Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 tritt bald in Kraft und bringt wichtige Änderungen mit sich, die insbesondere für mittelständische Unternehmen in der DACH-Region relevant sind. Diese neue Gesetzgebung zielt darauf ab, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu verbessern und so die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. In diesem Beitrag erläutern wir, was Ihr Unternehmen beachten muss und wie wir Sie bei der Umsetzung unterstützen können.
Die wichtigsten Neuerungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes 2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dies umfasst unter anderem:
- Digitale Barrierefreiheit: Websites, Apps und digitale Plattformen müssen so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
- Physische Barrierefreiheit: Produkte und Dienstleistungen müssen auch in ihrer physischen Form barrierefrei sein, z.B. durch leicht bedienbare Geräte oder zugängliche Geschäftsräume.
- Service- und Kundenkommunikation: Kundenservice muss für alle zugänglich sein, einschließlich barrierefreier Kommunikation.
Von Mike Streibl
22.07.2024, 11:30 Uhr
Lesezeit: ca. 3-4 Minuten
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Digitale Barrierefreiheit: Ein Fokus auf Unterstützung
Die digitale Barrierefreiheit ist ein zentraler Aspekt des Gesetzes. Für mittelständische Unternehmen in der Industrie und im Handel bringt das Gesetz nicht nur Verpflichtungen, sondern auch Chancen:
- Wettbewerbsvorteil: Barrierefreiheit kann als Qualitätsmerkmal genutzt werden, um sich von der Konkurrenz abzuheben.
- Kundenzufriedenheit: Eine barrierefreie Gestaltung Ihrer digitalen Angebote erhöht die Zufriedenheit und Loyalität Ihrer Kunden.
- Markterschließung: Menschen mit Behinderungen sind eine bedeutende Zielgruppe. Barrierefreiheit ermöglicht Ihnen den Zugang zu diesem Markt.
Digitale Barrierefreiheit: Unser Unterstützungsangebot
Die digitale Barrierefreiheit ist ein zentraler Aspekt des Gesetzes. Für mittelständische Unternehmen in der Industrie und im Handel bringt das Gesetz nicht nur Verpflichtungen, sondern auch Chancen:
- Wettbewerbsvorteil: Barrierefreiheit kann als Qualitätsmerkmal genutzt werden, um sich von der Konkurrenz abzuheben.
- Kundenzufriedenheit: Eine barrierefreie Gestaltung Ihrer digitalen Angebote erhöht die Zufriedenheit und Loyalität Ihrer Kunden.
- Markterschließung: Menschen mit Behinderungen sind eine bedeutende Zielgruppe. Barrierefreiheit ermöglicht Ihnen den Zugang zu diesem Markt.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit in folgenden Bereichen:
- Technische Anpassungen: Überprüfen Sie Ihre digitalen Angebote auf Barrierefreiheit. Tools wie der Accessibility Checker von WAVE können hilfreich sein.
- Automatisierte Testtools: Nutzen Sie automatisierte Testtools, um die Barrierefreiheit Ihrer digitalen Produkte zu überprüfen. Tools wie Axe, Lighthouse und Tenon bieten umfassende Analysen und helfen, Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben.
- Schulungen: Sensibilisieren und schulen Sie Ihre Mitarbeiter in Bezug auf Barrierefreiheit und inklusives Design. Dies umfasst die korrekte Verwendung von HTML, die Erstellung barrierefreier PDFs und die Implementierung von Untertiteln in Videos.
- Beratung und Unterstützung: Ziehen Sie Experten hinzu, um die Anforderungen des Gesetzes effizient umzusetzen. Unser Lobbynauten unterstützen Sie gerne bei der digitalen Transformation.
Grenzen und Ausnahmen des BFSG
- Kleinstunternehmen: Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen des BFSG für Dienstleistungen ausgenommen. Sie müssen ihre Dienstleistungen nicht barrierefrei gestalten. Allerdings fallen Kleinstunternehmen, die Produkte in den Verkehr bringen, unter das BFSG und müssen diese barrierefrei gestalten.
- Übergangsfristen: Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Für einige Produkte und Dienstleistungen gibt es Übergangsfristen, z.B. fünf Jahre für bestimmte Dienstleistungen und 15 Jahre für Selbstbedienungsterminals.
- Unverhältnismäßige Belastung: Wirtschaftsakteure können sich auf Ausnahmetatbestände berufen, wenn die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zu einer grundlegenden Veränderung der Wesensmerkmale eines Produkts oder einer Dienstleistung oder zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde.
- B2B-Bereich: Das BFSG gilt vorwiegend für Produkte und Dienstleistungen, die von Verbrauchern genutzt werden. Dienstleistungen, die ausschließlich im B2B-Bereich angeboten werden, sind in der Regel nicht betroffen.
Warum Overlay-Tools keine echte Barrierefreiheit bieten
Overlay-Tools versprechen, Websites schnell barrierefrei zu machen, doch in der Praxis liefern sie selten die gewünschten Ergebnisse. Diese Tools fügen lediglich eine zusätzliche Schicht hinzu, die oft unzuverlässig arbeitet und bestehende Barrieren nicht beseitigt. Nutzer, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, setzen meist auf spezialisierte Hilfsmittel, die präziser und zuverlässiger funktionieren als automatisierte Overlays. Zudem bergen diese Tools Datenschutzrisiken, da sie Nutzerdaten erfassen können. Echte Barrierefreiheit erfordert eine sorgfältige, manuelle Umsetzung direkt im Design und Code der Website.
Ganzheitlicher Ansatz zur Barrierefreiheit
Barrierefreiheit muss von der Konzeption über die Gestaltung und UX, über die Technik bis hin zu den Inhalten ganzheitlich umgesetzt werden. Dies bedeutet:
- Konzeption und Design: In der Planungsphase müssen alle Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung barrierefreier Designs und UX-Konzepte.
- Technische Umsetzung: Unsere Experten implementieren die technischen Anforderungen der Barrierefreiheit und nutzen dabei automatisierte Testtools zur Überprüfung.
- Inhalte: Auch Ihre Inhalte müssen barrierefrei gestaltet sein. Hierbei unterstützen wir Sie durch Schulungen und praxisnahe Hinweise, um sicherzustellen, dass alle neuen Inhalte den Anforderungen entsprechen.
Wie die Auslegung des Gesetzes genau aussehen wird, ist bislang noch unklar. Die Kriterien sind jedoch relativ eindeutig. Es ist daher empfehlenswert, rechtzeitig vor Ablauf der Übergangsfrist zum 28. Juni 2025 zu reagieren und alles fit und barrierefrei zu machen, um möglichen Strafen zu entgehen. Nebenbei gibt es eine Vielzahl an Vorteilen, wenn eine Seite barrierefrei ist, wie eine verbesserte Nutzererfahrung und ein besseres Google-Ranking